In der Zahnerhaltung steht nicht die Entfernung von
Zähnen, sondern die konservierende Versorgung derselbigen
im Vordergrund.
Ist ein Zahn abgebrochen und die Pulpa (der „Nerv“)
liegt frei, muss dieser Zahn versorgt werden. Denn an
abgebrochenen Zähnen entsteht immer eine Entzündung
im Bereich der Wurzelspitze. Lediglich das Ausmaß der
Entzündung ist variabel, abhängig von der Abwehr-leistung
des Tieres, welche beeinflusst von Lebensalter oder Infektionsdruck
schwanken kann. Als tickende Zeitbombe sollte jedoch
jederzeit mit der Entstehung eines sich ausweitenden
Wurzelspitzenprozesses bis hin zum Kieferabzess gerechnet
werden. Soll der Zahn erhalten werden, ist eine Wurzelbehandlung
unumgänglich, bei welcher die Pulpa entfernt wird,
der Kanal dicht mit einem Wurzelfüllmaterial verschlossen
wird und dieses z. B. mittels einer haltbaren Kunststofffüllung
versiegelt wird.
Bei sehr schneller Versorgung einer offen liegenden Pulpa
kann eine Vitalerhaltung
des Zahnes angestrebt werden.
Sogar eine Zahnabsplitterung ohne Eröffnung der
Pulpa kann diese derart beeinträchtigen, dass
ein Kiefer-prozess entsteht. Eine dentale röntgenologische
Abklärung ist daher angeraten.
All dieses erfolgt mit dem erklärten Ziel, schmerzhafte
akute Läsionen zu beheben und chronischen Schäden
mit langem Leidensweg und hohem Leidensdruck der Tiere
vorzubeugen.
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